Skip to content

Vertrag für die Testphase (VR Brille mit Demofilm, Aufbewahrungsbox und Kopfhörer)

§1 Mietgegenstand

1 VR-Brille mit Demofilm, Aufbewahrungsbox und Kopfhörer

§2 Laufzeit

Vertragsbeginn: 

Vertragsende:

§3 Rechte und Pflichten des Mieters

Der Mietgegenstand bleibt Eigentum von VR-Eventfilm. Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem Mietgegenstand und haftet bei Verlust oder Schäden. Die Nutzung des Mietgegenstands erfolgt in Eigenverantwortung unter Berücksichtigung der von VR-Eventfilm mitgelieferten Sicherheitshinweise. Der Mieter ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit die von VR-Eventfilm gelieferten VR-Filme in Verbindung mit o.g. VR-Brillen innerhalb seiner Einrichtungen zu nutzen. Das Anfertigen von Kopien, der Weiterverkauf, die Veröffentlichung sowie die Bearbeitung der Filme sind ohne schriftliche Zustimmung von VR-Eventfilm nicht gestattet.

Nach Vertragsende kann der Vertrag in einen Mietvertrag mit 360°-Film-Abo (360° Filmpass) umgewandelt oder die Hardware käuflich erworben werden. Beim Hardwarekauf ist ein separater Abschluss des 360°-Film-Abos oder der Erwerb eines unserer Filmpakete erforderlich. Als zukünftiger Abokunde kann der Mieter mitgelieferte Demo-SD-Karte kostenfrei behalten. Wenn der Mieter sich für unsere Filmpakete oder den Einzelfilmkauf entscheidet, bitten wir um Rücksendung oder Kauf des Demofilms.

Sollte keine weitere Nutzung des Angebots von VR-Eventfilm gewünscht sein, hat der Mieter die Mietgegenstände inklusive Zubehör sicher verpackt innerhalb von 5 Werktagen zurückzusenden. VR-Eventfilm stellt dazu auf Anfrage einen kostenfreien Rücksendeschein zur Verfügung.

§4 Entgelte

Eine Testphase von 14 Tagen ist für den Mieter kostenfrei. Längere Laufzeiten sind nach Absprache gegen Gebühr möglich.

Bei Überschreitung der Rücksendefrist wird eine Mietgebühr von 20€ zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer je angefangener Woche fällig.

§5 Nutzungshinweis, Haftung

Die Nutzung der VR-Brille erfolgt eigenverantwortlich durch den Nutzer. Im Falle des Auftretens etwaiger Anzeichen von Unwohlsein bei/während der Nutzung der VR-Brille und/oder während der Filmwiedergabe über die VR-Brille ist die Nutzung der VR-Brille unverzüglich einzustellen. Jeder Nutzer trägt selbst die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Filmwiedergabe unter Benutzung der VR-Brille.

VR-Eventfilm haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei Schäden, die aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, haftet VR-Eventfilm darüber hinaus auch für leichte Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung dem Grunde und der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

§6 Einbeziehung Dritter

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen von den Vertragspartnern nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen werden.

§7 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine neue Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Sollte in diesem Vertrag ein regelungsbedürftiger Punkt nicht geregelt worden sein, verpflichten sich die Parteien, die so entstandene Lücke im Sinne und Geiste dieses Vertrages durch eine ergänzende Vereinbarung zu schließen.

Vertragsänderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Magdeburg.